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Zugelassene Waffen und Munition

  • 1 Minuten Lesezeit

Für das Schießen bei uns zugelassene Waffen sind nur handelsübliche Handfeuerwaffen mit gängigem Kaliber mit einer Geschoßenergie bis 4300 Joule.

Es dürfen nur für den zivilen Bereich behördlich genehmigte Munitionsarten verschossen werden.

Jeglicher Einsatz von Leuchtspur- und Hartkernmunition ist verboten.

Im Rahmen der Schießausbildung sowie bei geleiteten und freien Trainings dürfen nur Waffen bis zu einem Kaliber von maximal .223REM, 7,62×39 und .300BO verwendet werden.

Wie sieht es jetzt in unseren beiden Hallen im Detail aus?

Raumschießanlage RSA1 (alte Halle)

  • Jede Waffe mit Kurzwaffenkaliber (z.B.: 9x19Para, 45ACP, .357Mag)
  • Flinten aller Art NUR mit Flintenlaufgeschoß (Slug) – KEIN Schrot, Bug-Shot, oder verwandte und sonstige Spezialmunition.
  • Langwaffen im Kaliber .223Rem nur mit Schalldämpfer

Raumschießanlage RSA2 (neue Halle)

  • Jede Waffe mit Kurzwaffenkaliber (z.B.: 9x19Para, 45ACP, .357Mag)
  • Jede Waffe mit Langwaffenkaliber (z.B.: .223Rem, 7,62×39, .300BO)
  • KEINE Flinten
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