Landläufig wird in Österreich der Waffenführerschein bzw. auch die Waffenbesitzkarte fälschlicherweise als “Waffenschein” bezeichnet.
Das österreichische Waffengesetz sieht vor, dass du für den Erwerb und auch für den Besitz von Waffen der Kategorie B, also Faustfeuerwaffen, wie Pistolen und Revolver oder halbautomatischen Gewehre, wie ein AR15 oder Steyr AUG, eine Waffenbesitzkarte (kurz „WBK“) oder einen Waffenpass („WP“) benötigst.
Repetiergewehre (Kategorie C) und Flinten (ohne gezogenem Lauf, früher Kategorie D und nunmehr auch Kategorie C) sind nur registrierpflichtig.
Voraussetzungen zur Beantragung der Waffenbesitzkarte:
Um eine Waffenbesitzkarte beantragen zu können, benötigst du einige Voraussetzungen:
- Einen Waffenführerschein (WFS), das ist der Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen.
- Ein psychologisches Gutachten, das ist die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung. Hier findest du weitere Informationen zum psychologischen Gutachten und was dich erwartet
Beides darf nicht älter sein als sechs Monate und beides kannst du bei uns erwerben.
Waffenführerschein mit psychologischem Gutachten
Waffenführerschein ohne psychologisches Gutachten
Im Gegensatz zu vielen anderen Waffenführerschein Formaten, nehmen wir uns Zeit. Unsere Stärke ist die Ausbildung und das stellen wir beim ersten Kurs unter Beweis. Ein paar Schuss ins Ofenrohr gibt es bei uns nicht!
Wir führen dich professionell durch eine praktische Handhabungsschulung, die grundlegende Sicherheit und Handgriffe vermittelt, um schnell Zuversicht und Sicherheit im Umgang mit Schusswaffen vermitteln soll.
Danach folgt ein spannender Theorieteil, der grundlegende waffenrechtliche Themen abdeckt und viel Erstinformation über Waffenkunde und Informationen zum ersten Waffenkauf.
Wie einfach du unkompliziert das wirklich geht, zeigen dir Sapiens Para Bellum und CZ.elli in einem kurzen Lehrfilm.
Waffenführerschein und psychologisches Gutachten erhalten – Und dann?
Hast du beides in der Tasche, packst du einen amtlichen Lichtbildausweis, einen Meldezettel, deine Geburtsurkunde und deinen Staatsbürgerschaftsnachweis, eventuell den Nachweis des akademischen Grades, bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung deine Heiratsurkunde, ein Lichtbild und – falls du ein männlich und unter 50 Jahre alt bist – den Nachweis des geleisteten Wehrdienstes bzw. deine Untauglichkeitserklärung oder den Bescheid über den Zivildienst dazu.
Solltest du einen Waffenpass beantragen wollen, nimmst du auch einen Nachweis des Bedarfs mit.
Auf geht’s!
Mit deiner vollgepackten Tasche gehst du zur Bezirkshauptmannschaft bzw. zum Bezirkspolizeikommissariat deines Hauptwohnsitzes. Dort füllst du noch ein Formular aus, reichst den Waffenführerschein und das Gutachten mit sonstigen Dokumenten ein und fertig!
Nach ein paar Wochen wird dir deine WBK mit der Post zugestellt.
Nun bist du zum Kauf und Besitz von zwei Waffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen und halbautomatische Gewehre) berechtigt. Die Waffen müssen entladen und in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden.
Den Waffenführerschein behältst du, um bei Bedarf die Auffrischung direkt nachtragen zu können.