Zum Inhalt springen

Die waffenrechtliche Verlässlichkeit

  • 2 min read

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung (waffenpsychologisches Gutachten) ist eine der Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (Kurzwaffen unter 50 cm Gesamtlänge oder halbautomatische Langwaffen) und im § 25 des Waffengesetzes von 1996 verankert (nähere Informationen findest du hier). Die Ergebnisse der Befunderhebung sollen Aufschluss darüber geben, ob jemand generell dazu neigt, mit Schusswaffen unvorsichtig umzugehen oder diese missbräuchlich zu verwenden. 

Die Untersuchung wird von einem akkreditierten Psychologen oder einer akkreditierten Psychologin durchgeführt und umfasst 2 Teile:  

  1. Ein psychologisches (Vier-Augen-) Gespräch:  Dabei geht es um die Abklärung der Gründe für den Waffenbesitz, psychologische Erkrankungen in der Biografie, die Einnahme von Medikamenten (hauptsächlich Psychopharmaka) uvm.  
  2. Wie in der Waffengesetz-Durchführungsverordnung festgelegt werden 2 Fragebogen-Persönlichkeitstests bearbeitet. Dabei werden Eigenschaften wie emotionale Stabilität, Selbstkontrolle, Risikofreudigkeit uvm. erfasst und ausgewertet.      

Ein paar Tage später wird das Gutachten per Post an die von dir angegebene Zustelladresse versandt. 

Sollte kein positives Befundergebnis erstellt werden können, bestehen Bedenken hinsichtlich deiner Verlässlichkeit In diesem Fall bekommst du von dem untersuchenden Psychologen oder der untersuchenden Psychologin eine schriftliche Benachrichtigung. Dann kannst du innerhalb von 14 Tagen eine „erweiterte waffenrechtliche Verlässlichkeitsuntersuchung“ (Stufe 2) mit umfangreicherer Befunderhebung (ev. unter Beibringung von Ergänzungsbefunden) und diversen erweiterten Testverfahren machen.

Informationspflicht: Das Unternehmen EDELWEISS ADVENTURE wird in keinem Fall über das Befundergebnis informiert, auch sonst besteht von Seite des Psychologen / der Psychologin absolut strengste Verschwiegenheitspflicht. Lediglich bei einem negativen Ergebnis ist die zuständige Waffenbehörde deines Hauptmeldewohnsitzes ohne Angabe von Gründen über das negative Ergebnis zu informieren. Welche Behörde das in deinem Fall ist, erfährst du hier.

Du kannst den Waffenführerschein inklusive psychologischem Gutachten übrigens direkt bei uns im Haus in einem absolvieren. Nähere Informationen findest du hier.

Solltest du die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung bereits in der Tasche haben kannst du den Waffenführerschein auch ohne psychologisches Gutachten buchen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner
0