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Sicherheitsbestimmungen

Sicherheitsbestimmungen

Persönliche Teilnahmevoraussetzung

  • Unbescholten
  • Kein vorliegendes Waffenverbot
  • Mindestalter 21 Jahre

Zugelassene Waffen und Munition

  • Das Schießen ist nur für handelsübliche Handfeuerwaffen mit gängigem Kaliber mit einer Geschoßenergie bis 4300 Joule zugelassen.
  • Es dürfen nur, für den zivilen Bereich, behördlich genehmigte Munitionsarten verschossen werden.
  • Jeglicher Einsatz von Leuchtspur- und Hartkernmunition ist verboten.
  • Im Rahmen der Schießausbildung, sowie geleiteten und freien Trainings dürfen nur Handfeuerwaffen bis zu einem Kaliber von maximal .223REM verwendet werden.

Zieldarstellung

  • Die Zieldarstellung erfolgt grundsätzlich mit Steck- bzw. Standscheiben aus Weichholz und/oder Karton, sowie handelsüblichen Zieldarstellungen aus Kunststoff bzw. Gummi. Auf die Maximalhöhe des Zielmediums von 1,6m, sowie der Aufstellungsbereich unmittelbar an der Tiefblende vor dem Geschoßfang, ist zu achten.
  • Schießen auf Hartziele, wie Stahl und Beton, sowie Behälter aus Metall, Glas und Keramik, sind in der RSA ausnahmslos verboten.
  • Beschusstests jeglicher Art dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Anlagenbetreibers und unter dessen Aufsicht durchgeführt werden.

Sicherheitsbestimmungen

  • Die Mindestzielentfernung beträgt 3m (rote Feuerlinie).
  • Jeder Schütze ist für jeden von ihm abgegebenen Schuss und den sich daraus ergebenden Folgen voll verantwortlich und nimmt ausnahmslos auf eigene Gefahr teil.
  • Das Laden und Entladen, sowie das Vornehmen von Zielübungen, sind nur mit in Richtung des Geschossfanges zeigender Mündung zulässig. Dabei ist darauf zu achten, dass sich alle Schützen auf gleicher Höhe befinden. Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand, durch eine eventuell unbeabsichtigte Schussabgabe, gefährdet werden kann.
  • Das Schießen in alkoholisiertem oder berauschtem Zustand, sowie der Alkoholkonsum bzw. Drogenkonsum unmittelbar vor und/oder während des Trainings ist verboten.
  • Beim Übergeben einer Schusswaffe (Mündung zeigt in eine sichere Richtung), hat sich der Übernehmer vom Zustand der Waffe zu überzeugen.
  • Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und Magazine zu entnehmen. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen sind und die Verschlüsse (Trommel) geöffnet sind.
  • Personen, die durch ungebührliches Verhalten den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören, oder zu stören versuchen, können von der Schießanlage verwiesen werden.
  • Die Benutzer der Schießanlage haben den Anordnungen des Schießleiters / Standaufsicht Folge zu leisten.
  • Beim Scharfschießen sind Kapselgehörschutz und Schutzbrille zwingend vorgeschrieben. Diese persönliche Schutzausrüstung ist VOR Betreten der RSA (bei Schießbetrieb) zu tragen.
  • Bevor die Tür zur RSA durch den Schützen geöffnet wird, hat sich der Schütze durch eine Sichtprüfung mittels Blick durch das in der Tür befindliche Fenster zu überzeugen, ob die Tür geöffnet werden darf. Das Öffnen dieser Tür ist nur in Schießpausen gestattet.
  • Das Hantieren mit Handfeuerwaffen im halbgeladenen und geladenen Zustand mit Mündung hoch ist in der RSA strengstens verboten.
  • Beim Aufleuchten der roten Warnleuchten ist das Feuer SOFORT einzustellen und die Sicherheit herzustellen.
  • Das Über- und Unterschießen bzw. seitliche Vorbeischießen des Geschossfanges ist strengstens verboten. Für die Folgen, die aus vorsätzlichen Fehlschüssen entstehen, haftet der Schütze persönlich.
  • Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.

Sanitätsdienstliche Versorgung

  • Die Sanitätsversorgung (Erste Hilfe) wird durch den gekennzeichneten Notfallkoffer,im Foyer, sichergestellt.

Brandschutz

  • Im gesamten Edelweiss Adventure GmbH Betriebsbereich ist das Hantieren mit offenem Licht und Feuer, sowie das Rauchen verboten.
  • Wer einen Brand entdeckt und nicht selbst löschen kann, hat sofort die Feuerwehr zu verständigen.
  • Meldeinhalt: Wer meldet?, Wo brennt es?, Was brennt?, Gibt es Verletzte?
  • Verletzte sind sofort aus dem Gefahrenbereich zu bringen/zu retten
  • Erste Hilfe ist bei Bedarf sofort zu leisten
  • Wichtige Gegenstände (Waffen/Munition) sind nach Möglichkeit zu bergen
  • Jeder Brand ist unter Verwendung vorhandener Löschgeräte sofort zu bekämpfen
  • Weitere Löschkräfte sind bei Eintreffen einzuweisen
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